Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, welche gemeinsam die strategische Leitung der Stiftung verantworten. Die Geschäftsführerin der beiden Häuser nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Stiftungsrates teil. Die Mitglieder sowie der Präsident des Stiftungsrates werden durch den Gemeinderat Gossau für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.