Trägerschaft
Trägerschaft des Alters- und Pflegeheims Grüneck bildet die Stiftung Grüneck. Sie wurde erstmals am 22. Dezember 1939 ins Handelsregister eingetragen. Ihr Zweck besteht in der Führung eines Alters- und Pflegeheims auf gemeinnütziger Grundlage. Das strategische Organ setzt sich aus fünf Stiftungsräten zusammen, welche jeweils vom Gemeinderat Gossau ZH gewählt werden.
Die Trägerschaft übernimmt mit der Geschäftsleitung und dem verantwortlichen Heimarzt die Verantwortung gegenüber der Gesundheitsdirektion. Zusammen sorgen sie für die fachgerechte Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner und die Einhaltung allfälliger Auflagen.
Anerkennung
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat der Stiftung Grüneck die Bewilligung zur Führung des Alters- und Pflegeheims erteilt. Entsprechend sind wir auf der Pflegeliste der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich und von den Krankenkassen anerkannt.
Grundsatz
Das Alters- und Pflegeheim Grüneck will Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Lebensumstände auf Hilfe angewiesen sind, ein neues Zuhause in Geborgenheit und Sicherheit bieten. Auch bei fortschreitender Krankheit bis zum Tode betreuen, begleiten und pflegen wir unsere Bewohnerinnen und Bewohner hingebungsvoll. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Menschen, die an Demenz erkrankten.