Pflege und Betreuung

Unsere Bewohnerinnen und Bewohner werden von ausgebildeten Fachpersonen gepflegt und mit viel Engagement und Wertschätzung liebevoll betreut. Im Sterbeprozess sind uns die einfühlsame Begleitung, Betreuung und die Einbindung der Angehörigen ein grosses Anliegen.

Die Pflege und Betreuung hat zum Ziel, unseren Bewohnerinnen und Bewohnern durch eine wertschätzende Haltung und entsprechendes, fachkompetentes medizinisches Handeln ein Sicherheits- und Geborgenheitsgefühl zu geben. Es ist ein besonderes Anliegen, dass sich alle Personen im Grüneck sozial eingebunden fühlen, aktiv sein können und Freude und Zufriedenheit erleben. Das Alters- und Pflegeheim Grüneck soll für unsere Bewohnerinnen und Bewohner ihr Zuhause sein. Die Grundhaltung, dass alle Bewohnerinnen und Bewohner wenn immer möglich bis zum Ende ihres Lebens im Alters- und Pflegeheim Grüneck bleiben können, gilt selbstverständlich auch für Menschen, die an Demenz erkranken.

Einstufung des Pflege- und Betreuungsbedarfs 

Am 1. Januar 2011 trat das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung in Kraft. Es regelt die Aufteilung der Pflegekosten zwischen pflegebedürftigen Personen, Krankenversichern und den Kantonen. Das Gesetz verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: Zum Einen soll die finanziell starke Belastung pflegebedürftiger Personen vermindert und zum Anderen sollen die Krankenversicherungen durch altersbedingte Pflegeleistungen finanziell nicht übermässig belastet werden. Sämtliche Heime sind verpflichtet, den Pflegebedarf zu erfassen und die Leistungen in einem zwölfstufigen System darzulegen.

Das Alters- und Pflegeheim Grüneck arbeitet mit dem anerkannten Leistungserfassungssystem BESA. Es kommt in den meisten Deutschschweizer Kantonen in Alters- und Pflegeheimen zur Anwendung. Mit BESA steht uns ein Instrumentarium zur Verfügung, um die Pflege und Betreuung gezielt auf die Bedürfnisse und Ressourcen der Pflegebedürftigen auszurichten sowie die Leistungen  transparent zu erfassen und abzurechnen.